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Förderung Holzheizungen im Kanton Bern
Förderprogramm «Klimaprämie»
Schweizweit: Attraktives Energie Zukunft Schweiz-Förderprogramm
Flyer Förderprogramm Holzheizungen EZS
Holzheizungen schonen das Klima und fördern die lokale Wertschöpfung. Das attraktive Förderprogramm «Klimaprämie» macht erneuerbares Heizen schweizweit günstiger. Die Fördergelder stammen von der Stiftung KliK.
Für den Ersatz eines fossilen Heizsystems (Heizöl oder Erdgas) durch eine Holzheizung (Pellets, Holzschnitzel oder Stückholz) können Sie Fördergeld beantragen. Die Anmeldung ist einfach und ist in wenigen Minuten erledigt. Die Förderbarkeit wird innert weniger Tage für Sie abgeklärt.
Hohe Fördersätze von CHF 360.- pro kW Kesselleistung
Die Klimaprämie wird anhand des bisherigen Energieverbrauchs berechnet und beträgt 18 Rappen pro kWh respektive CHF 1.80 pro eingespartem Liter Erdöl. Dies entspricht bei einer korrekt dimensionierten Heizung CHF 360.-/kW.
Aktuelle, detaillierte Förderbedingungen
siehe Klimaprämie-Webseite
Förderung Holzheizungen im Kanton Bern
Der Kanton Bern unterstützt den Ersatz von Elektro-, Gas- und Ölheizungen durch eine erneuerbare Alternative (Holz, Umgebungswärem, Fernwärme) mit CHF 4'500.-.Zudem sind die Investitionen in die neue Heizung steuerabzugsberechtigt.
Auch der Ersatz Ihrer alten Holzfeuerung durch ein aktuelles Modell wird mit CHF 3'000.- unterstützt.
Rahmenbedingungen (nicht abschliessend)
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohnbauten ein GEAK® zu erstellen. Unser GEAK®-Experte Silvan Stähli (silvan <dot> staehli <at> jenni <dot> ch, 034 420 30 25) unterstützt Sie gerne dabei. Mehr Informationen erhalten Sie von ihm oder auf geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.*
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
- Die neue Heizung muss 100 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken können.
- Die Warmwasseraufbereitung muss zumindest während der Heizsaison über das neue System erfolgen. (z.B. via Speicher mit integriertem Boiler)
* Hinweis: Bei Zusicherungen ab dem 1. Januar 2018 ist für die Auszahlung ein gültiger GEAK® mit der umgesetzten Massnahme zwingend erforderlich. Die Möglichkeit des «GEAK®-Abzugs» also der Reduktion der Beitrags bei fehlendem GEAK® (bei Anlagen) entfällt.
Jenni Energietechnik AG beliefert Sie mit Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen der Marke KWB.
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